Es können nur Belege genehmigt werden, die Mahlzeiten beinhalten, die zum unmittelbaren Verzehr geeignet sind. Mahlzeiten, die zusätzlich zubereitet/aufgewärmt werden müssen, enstprechen nicht der Definition des unmittelbaren Verzehrs. Nicht erstattungsfähig sind Vorratskäufe, Alkohol, Tabakwaren oder sonstige Artikel, die kein Nahrungsmittel darstellen.
Ein Beleg muss den vollständigen Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers, ein Ausstellungsdatum, die Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung, das Entgelt und den Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe und den anzuwendenden Steuersatz oder ggf. Hinweis auf eine Steuerbefreiung beinhalten.
Der Essenszuschuss ist grundsätzlich überall nutzbar und nicht auf Partnerrestaurants oder -geschäfte beschränkt. Die Mahlzeit muss lediglich den Anforderungen des unmittelbaren Verzehrs entsprechen, an einem Arbeitstag verzehrt werden und der Beleg muss alle erforderlichen Daten enthalten.
Ja, mehrere Belege für einen Arbeitstag einzureichen ist möglich.
Die Erstattung der genehmigten Mahlzeiten erfolgt üblicherweise im Folgemonat.
Ja, die selbst verzehrte Mahlzeit kann direkt auf der become.1 Plattform in der Bearbeitungsmaske markiert oder über das Eingabefeld beschrieben werden. Für denn Fall, dass sich Kollegen einen Beleg teilen, kann der Beleg mehrfach eingereicht und entsprechend markiert oder im Textfeld eingetragen werden.
Belege können bis zum 3. Tag des Folgemonats eingereicht werden.
Budget, das am Ende des Monats nicht aufgebraucht ist verfällt und kann nicht mit in den nächsten Monat genommen werden.
Nein, der Arbeitgeber hat keinen Zugriff auf die eingereichten Belege. Lediglich bei einer Betriebsprüfung gestattet become.1 den entsprechenden Behörden Zugriff zu den Belegen.