Ein Beleg muss folgende Informationen enthalten: Den vollständigen Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens, das Ausstellungsdatum, die Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung und das Entgelt für die Leistung.

Die Erstattung der genehmigten Mahlzeiten erfolgt üblicherweise im Folgemonat im Rahmen der Lohnabrechnung.

Belege können bis zum 3. Tag des Folgemonats eingereicht werden.

Aus steuerrechtlichen Gründen gibt es gesetzliche Grenzen, die Unternehmen bei der Bezuschussung ihrer Belegschaft beachten müssen. Die Bereiche Mobilität & Kinderbetreuung sind dabei unbegrenzt bezuschussbar. Dort richtet sich der maximal einzureichende Betrag nach dem verfügbaren become.1 Flex Budget.

Nein, der Arbeitgeber hat keinen Zugriff auf die eingereichten Belege. Lediglich bei einer Betriebsprüfung gestattet become.1 den entsprechenden Behörden Zugriff zu den Belegen.

Das hängt von den Einstellungen deines Arbeitgebers ab. Für den Fall, dass er das Ansparen von nicht genutzem Budget aktiviert, wird der verbleibende Betrag in den nächsten Monat übertragen und kann dort verwendet werden. Sollte die Option nicht aktiviert sein, verfällt dein nicht genutztes Budget am Ende des Monats.

Ja, mehrere Belege für einen Arbeitstag einzureichen ist möglich. 

Es können alle Mahlzeiten und Getränke eingereicht werden, die zum unmittelbaren Verzehr geeignet sind. Nicht erstattungsfähig sind Vorratskäufe, alkoholische Getränke, Tabakwaren, Lieferkosten, Pfand oder sonstige Artikel, die kein Nahrungsmittel darstellen.

Die steuerlichen Richtlinien im Essensbereich geben vor, dass Unternehmen die Möglichkeit haben ihre Belegschaft an bis zu 15 Arbeitstagen mit bis zu 6,67 € pro Tag für arbeitstägliche Mahlzeiten zu bezuschussen. Die Zahl in Klammern zeigt die Anzahl der Tage an, für die bereits Mahlzeiten im aktuellen Monat eingereicht wurden.

Der Essenszuschuss ist grundsätzlich überall in Deutschland nutzbar und nicht auf Partnerrestaurants oder -geschäfte beschränkt. Die Mahlzeit muss lediglich den Anforderungen des unmittelbaren Verzehrs entsprechen, an einem Arbeitstag verzehrt werden und der Beleg muss alle erforderlichen Informationen enthalten.

Ja, die selbst verzehrte Mahlzeit kann direkt auf der become.1 Plattform in der Bearbeitungsmaske markiert oder über das Eingabefeld beschrieben werden. Für denn Fall, dass sich Kollegen einen Beleg teilen, kann der Beleg mehrfach eingereicht und die verzehrten Artikel entsprechend markiert oder im Textfeld eingetragen werden.

– Belege die nicht alle Anforderungen erfüllen
– Rechnungen von Lieferando / Wolt / o.ä. ohne vollständige Angaben zum Anbieter
– Kartenbelege
– Auftragsbestätigungen
– Restaurantchecks von Sodexo, Edenred, etc.
– Belege von Anbietern außerhalb Deutschlands

Belege von Anbietern außerhalb Deutschlands sind nicht erstattungsfähig.

Für den eingereichten Beleg muss der Betrag angegeben werden, der tatsächlich für die verzehrten Artikel gezahlt wurde. Beispiel: Hast du dir ein Mittagessen für 8,50 € gekauft, muss als Betrag auch 8,50 € eingegeben werden und nicht 6,57 €.

Um sicherzugehen, solltest du den Beleg so lange aufbewahren, bis dieser in der App akzeptiert wurde.

Wurde ein Beleg abgelehnt, so steht immer ein Ablehnungsgrund im Hinweisfeld in der Detailansicht des Beleges. Je nach Grund hast du die Möglichkeit, den eingereichten Beleg zu korrigieren. Alternativ kannst du für diesen Tag einen anderen Beleg einreichen.

Getränke sind nur in Verbindung mit Mahlzeiten und in üblichen Mengen (bis 2,5 Liter) erstattungsfähig.

Es können Fahrten zwischen der Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte sowie Privatfahrten mit verschiedensten Fortbewegungsmitteln eingereicht werden. Eine Auflistung der Mobilitätsformen ist dem Dropdownmenü im Einreichungsprozess zu entnehmen.

Für private Fahrten können nur Belege des öffentlichen Personennahverkehrs eingereicht werden.

Unter den Begriff der privaten Internetnutzung fallen sowohl die laufenden Kosten (z. B. Grundgebühr für den Internetzugang, laufende Gebühren für die Internetnutzung, Flatrate), als auch die Kosten der Einrichtung des Internetzugangs (z. B. Anschluss, Modem). Kosten für das mobile Internet sind nicht erstattungsfähig.

Du kannst sowohl Internetverträge, als auch die Rechnungen für den jeweiligen Monat einreichen. Reichst du einen Vertrag ein, so erstellen wir bis zum Laufzeitende des Vertrags automatisch einen monatlichen Beleg.

Sollte der Vertrag/ die Rechnung nicht auf deinen Namen Laufen musst Nachweisen, dass dir die Kosten auch wirklich entstanden sind. Ein solcher Kostennachweis kann beispielsweise in Form eines Konotauszuges oder Überweisungsträgers erfolgen.

Grundsätzlich können alle Kosten für die Kinderbetreuung sowie die Verpflegung von nicht schulpflichtigen Kindern, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bezuschusst werden. Kosten für die Betreuung im eigenen Haushalt sind nicht erstattungsfähig.

Für die Erstattung im Rahmen der Erholungsbeihilfe müssen Maßnahmen genutzt worden sein, die tatsächlich der Erholung der Arbeitnehmer dienen.

Tankbelege sind im Rahmen der Erholungsbeihilfe nicht erstattungsfähig.

Eine Auflistung zertifizierter in deiner Umgebung findest du hier. (Link einfügen)

Um eine Erstattung zu erhalten, muss neben der Rechnung auch die Zertifizierung und die Teilnahmebestätigung des Kurses eingereicht werden.