Häufig gestellte Fragen

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Allgemeine Fragen​

Um eines der vielfältigen Produkte von become.1 nutzen zu können, müss ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter für ein bestimmtes Modul freischalten. Anschließend erhält der Arbeitnehmer einen Registrierungslink per E-Mail zugeschickt und kann das Modul nach erfolgreicher Anmeldung nutzen.

become.1 ist für Arbeitnehmer vollständig kostenlos. Arbeitgeber finden Übersicht unserer Preise hier.

become.1 Meals

Es können nur Belege genehmigt werden, die Mahlzeiten beinhalten, die zum unmittelbaren Verzehr geeignet sind. Mahlzeiten, die zusätzlich zubereitet/aufgewärmt werden müssen, enstprechen nicht der Definition des unmittelbaren Verzehrs. Nicht erstattungsfähig sind Vorratskäufe, Alkohol, Tabakwaren oder sonstige Artikel, die kein Nahrungsmittel darstellen.

Der Essenszuschuss ist grundsätzlich überall nutzbar und nicht auf Partnerrestaurants oder -geschäfte beschränkt. Die Mahlzeit muss lediglich den Anforderungen des unmittelbaren Verzehrs entsprechen, an einem Arbeitstag verzehrt werden und der Beleg muss alle erforderlichen Daten enthalten.

Ja, mehrere Belege für einen Arbeitstag einzureichen ist möglich. Der maximale Erstattungsbetrag liegt allerdings weiterhin bei 6,67 €

Ja, die selbst verzehrte Mahlzeit kann direkt auf der become.1 Plattform in der Bearbeitungsmaske markiert oder über das Eingabefeld beschrieben werden. Für denn Fall, dass sich Kollegen einen Beleg teilen, kann der Beleg mehrfach eingereicht und entsprechend markiert oder im Textfeld eingetragen werden.

Der Essenszuschuss wird nur an Arbeitstagen gewährt. Insofern am Wochenende gearbeitet wird, können auch da Belege eingereicht werden.

Ein Beleg muss den vollständigen Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers, ein Ausstellungsdatum, die Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung, das Entgelt und den Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe und den anzuwendenden Steuersatz oder ggf. Hinweis auf eine Steuerbefreiung beinhalten.

Nein, der Arbeitgeber hat keinen Zugriff auf die eingereichten Belege. Lediglich bei einer Betriebsprüfung gestattet become.1 den entsprechenden Behörden Zugriff zu den Belegen.

Die Erstattung der genehmigten Mahlzeiten erfolgt üblicherweise im Folgemonat.

Belege können bis zum 3. Tag des Folgemonats eingereicht werden.

Budget, das am Ende des Monats nicht aufgebraucht ist verfällt und kann nicht mit in den nächsten Monat genommen werden.

become.1 Lifestyle

become.1 Lifestyle ist ein Benefits Programm, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen können, um sie zusätzlich zum monatlichen Gehalt für ihre Arbeit wertzuschätzen. 

Arbeitnehmer, die für become.1 Lifestyle freigeschaltet sind, erhalten oder erwerben ein Kontingent an Credits für die become.1 Plattform. Mit diesem Kontingent können die vielfältigen Leistungen der become.1 Partner wahrgenommen werden. Dafür muss lediglich der QR-Code, der bei jedem Partner platziert ist gescannt und die gewünschte Leistung ausgewählt sowie gebucht werden.

 

Nach der Freischaltung des become.1 Lifestyle Moduls durch den Arbeitgeber, wird ein Registrierungslink per Mail an den Benutzer geschickt. Nach erfolgreicher Registrierung kann sich über https://app.become1.de mit der E-Mail Adresse und dem zuvor vergebenen Passwort angemeldet werden. 

Die Zugangsdaten sind die Kombination aus E-Mail Adresse und dem bei der Registrierung vergebenen Passwort. 

Die become.1 Applikation kann über jeden gängigen Browser auf dem Smartphone unter https://app.become1.de verwendet werden. Für das optimale Nutzer Erlebnis empfehlen wir allerdings das Hinzufügen der App zum Home Bildschirm.

Um den steuerlichen Anforderungen des Sachbezugs zu entsprechen werden die Credits zum Bezahlen auf der become.1 Plattform über einen Gutschein ausgestellt. Nach dem Einlösen wird die entsprechende Anzahl an Credits auf dem Konto des Benutzers gutgeschrieben. Nicht eingelöste Gutscheine sind in der Gutscheinübersicht zu sehen und  können bis mindestens 1 Jahr nach Ausstellung eingelöst werden. 

Um den Anforderungen des § 2 (1) Nr. 10a ZAG zu entsprechen, muss unser Partnernetzwerk für become.1 Mitglieder geographisch eingeschränkt sein. Nach Auswahl der gewünschten Region, können ausschließlich Partner im entsprechenden Gebiet genutzt werden. Die Wahl des Postleitzahlbezirks kann nachträglich nicht mehr geändert werden.

Buchungen sind nur beim Partner vor Ort möglich. Die Buchen-Option ist erst verfügbar, wenn der QR-Code des Partners gescannt wurde.

Ja, sowohl Credits als auch Gutscheine können über mehrere Monate angesammelt werden und verfallen nicht zum Ende des Monats.

In diesem Fall bitten wir dich eine E-Mail an kundenservice@become1.de zu senden, damit wir dir neue Zugangsdaten für die become.1 Plattform zukommen lassen können. Anschließend kannst du deine Credits weiterhin bei unseren Partnern einlösen

Bei Vorschlägen für neue Partner oder neuen Funktionalitäten freuen wir uns über eine E-Mail mit eurem Feedback an info@become1.de.

Zur Nutzung des become.1 Bonusprogramms wird ein Handy mit Internetverbindung derzeit zwingend vorausgesetzt.

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