Unter den Begriff der privaten Internetnutzung fallen sowohl die laufenden Kosten (z. B. Grundgebühr für den Internetzugang, laufende Gebühren für die Internetnutzung, Flatrate), als auch die Kosten der Einrichtung des Internetzugangs (z. B. Anschluss, Modem). Kosten für das mobile Internet sind nicht erstattungsfähig.

Du kannst sowohl Internetverträge, als auch die Rechnungen für den jeweiligen Monat einreichen. Reichst du einen Vertrag ein, so erstellen wir bis zum Laufzeitende des Vertrags automatisch einen monatlichen Beleg.

Sollte der Vertrag/ die Rechnung nicht auf deinen Namen Laufen musst Nachweisen, dass dir die Kosten auch wirklich entstanden sind. Ein solcher Kostennachweis kann beispielsweise in Form eines Konotauszuges oder Überweisungsträgers erfolgen.