Es können alle Mahlzeiten und Getränke eingereicht werden, die zum unmittelbaren Verzehr geeignet sind. Nicht erstattungsfähig sind Vorratskäufe, alkoholische Getränke, Tabakwaren, Lieferkosten, Pfand oder sonstige Artikel, die kein Nahrungsmittel darstellen.
Die steuerlichen Richtlinien im Essensbereich geben vor, dass Unternehmen die Möglichkeit haben ihre Belegschaft an bis zu 15 Arbeitstagen mit bis zu 6,67 € pro Tag für arbeitstägliche Mahlzeiten zu bezuschussen. Die Zahl in Klammern zeigt die Anzahl der Tage an, für die bereits Mahlzeiten im aktuellen Monat eingereicht wurden.
Der Essenszuschuss ist grundsätzlich überall in Deutschland nutzbar und nicht auf Partnerrestaurants oder -geschäfte beschränkt. Die Mahlzeit muss lediglich den Anforderungen des unmittelbaren Verzehrs entsprechen, an einem Arbeitstag verzehrt werden und der Beleg muss alle erforderlichen Informationen enthalten.
Ja, die selbst verzehrte Mahlzeit kann direkt auf der become.1 Plattform in der Bearbeitungsmaske markiert oder über das Eingabefeld beschrieben werden. Für denn Fall, dass sich Kollegen einen Beleg teilen, kann der Beleg mehrfach eingereicht und die verzehrten Artikel entsprechend markiert oder im Textfeld eingetragen werden.
– Belege die nicht alle Anforderungen erfüllen
– Rechnungen von Lieferando / Wolt / o.ä. ohne vollständige Angaben zum Anbieter
– Kartenbelege
– Auftragsbestätigungen
– Restaurantchecks von Sodexo, Edenred, etc.
– Belege von Anbietern außerhalb Deutschlands
Belege von Anbietern außerhalb Deutschlands sind nicht erstattungsfähig.
Für den eingereichten Beleg muss der Betrag angegeben werden, der tatsächlich für die verzehrten Artikel gezahlt wurde. Beispiel: Hast du dir ein Mittagessen für 8,50 € gekauft, muss als Betrag auch 8,50 € eingegeben werden und nicht 6,57 €.
Um sicherzugehen, solltest du den Beleg so lange aufbewahren, bis dieser in der App akzeptiert wurde.
Wurde ein Beleg abgelehnt, so steht immer ein Ablehnungsgrund im Hinweisfeld in der Detailansicht des Beleges. Je nach Grund hast du die Möglichkeit, den eingereichten Beleg zu korrigieren. Alternativ kannst du für diesen Tag einen anderen Beleg einreichen.
Getränke sind nur in Verbindung mit Mahlzeiten und in üblichen Mengen (bis 2,5 Liter) erstattungsfähig.